K-Taping

  • In der Stimmtherapie
  • Bei Lähmungen im Gesicht
  • In der myofunktionellen Therapie
  • Zur Bewegungsanbahnung

Das Anlegen der Tapes erfolgt im Rahmen der logopädischen Therapie und ist somit eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.